Arbeitsrecht
Anstellung aus dem Ausland

Anstellung aus dem Ausland

Um als ausländische oder ausländischer MPA in der Schweiz arbeiten zu können ist unter anderem eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erforderlich. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Anerkennung von Berufsqualifikationen teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.

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