Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten + Wissen durch eine dazu befugte Institution. Im Regelfall steht am Ende einer institutionellen Ausbildung eine Abschlussprüfung des Absolventen, der nach erfolgreicher Teilnahme ein Dokument erhält, das den positiven Abschluss der Ausbildung bescheinigt und seine erworbene Befähigung nachweist, beispielsweise eines EFZ.
Lernende dürfen jene Betriebe ausbilden, die das ganze Ausbildungsprogramm vermitteln oder – falls dies nicht möglich ist – gewisse Punkte des Ausbildungsprogramms in einem anderen Betrieb vermitteln lassen. Zur Ausbildung berechtigt sind Ärztinnen und Ärzte in Zusammenarbeit mit ständig beschäftigten gelernten MPA, Arztgehilfinnen DVSA oder Personen mit gleichw. Ausbildung, die mind. 2 Jahre im Berufsfeld der MPA gearbeitet haben.
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