Alle Personen mit einer Instruktion bzw. einer erforderlichen Strahlenschutzausbildung, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, haben das Recht und die Pflicht, sich mind. alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortzubilden. Die erlaubten Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, wenn eine entsprechende Aus- und Fortbildung nachgewiesen werden kann (FAQ BAG).
Mehr Informationen unter: Fortbildung im Strahlenschutz
Online-Strahlenschutzkurse für Gesundheitsfachpersonen der Schweiz. Vereinigung der Radiologiefachpersonen (SVMTR): https://shop.svmtr.ch/ki/Events1/Strahlenschutzkurse-fuer-Gesundheitsfachpersonen.html
PEPra ist eine Dienstleistung der FMH und weiteren Trägerorganisatoren zur Förderung der Prävention und Früherkennung von nicht übertragbaren Krankheiten, Sucht und psychischer Gesundheit in der ambulanten Grundversorgung.
PEPra bietet Fortbildungsmodule für das ganze Praxisteam an und alle Mitarbeitenden können sich mit ihren Ressourcen und Kompetenzen einbringen in der Umsetzung.
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