Die Ausbildung zur MPA ist eine dreijährige Lehre. Der erlangte Titel ist das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (kurz EFZ). Die Lehre findet an drei Lernorten statt: dem Betrieb (medizinische Praxis), der Berufsschule und bei den überbetrieblichen Kursen. Der Betrieb ist dabei der wichtigste Ort; hier findet das praktische Erlernen statt. In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen vermittelt. Die überbetrieblichen Kurse sollen sicherstellen, dass alle gleichermassen Theorie und Praxis erlernen und kombinieren können.
Die Ausbildung ist nach Handlungskompetenzen aufgebaut. Grundlage für das Vermitteln der Inhalte ist eine typische Situation aus dem Arbeitsalltag. Ausgehend von dieser Situation werden schwerpunktmässig praktische Fertigkeiten und Methoden vermitteln, die für das erfolgreiche Bewältigen dieser beruflichen Situation nötig sind.
Abgeschlossen wird die Lehre mit einem Qualifikationsverfahren (QV). Dazu zugelassen sind einerseits diejenigen, die die berufliche Grundbildung nach dem Bestimmungen absolviert haben. Und andererseits auch Personen, die ausserhalb des geregelten Bildungsganges die erforderliche Erfahrung erwarben, davon müssen die Kandidatinnen über 5 Jahre Berufserfahrung (Vollzeitpensum mind. 80%) verfügen, davon mindestens 3 Jahre (ebenfalls mind. 80%) als MPA.
Im Qualifikationsverfahren werden folgende Teile geprüft: praktische Arbeit, (theoretische) Berufskenntnisse und Allgemeinbildung.
Zur Ausbildung der MPA berechtigt sind Ärztinnen und Ärzte in Zusammenarbeit mit ständig beschäftigten gelernten MPA, Arztgehilfinnen DVSA oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung, die mindestens zwei Jahre im Berufsfeld der MPA gearbeitet haben.
Sie alle müssen zusätzlich Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sein. Der SVA (Schweizerische Verband Medizinischer Praxis-Fachpersonen) bietet Berufsbildnerkurse spezifisch für die MPA-Berufsbildner in der Deutschschweiz an: Berufsbildnerinnenkurse | SVA
Erwachsene können ihre Berufserfahrung durch die Validierung von Bildungsleistungen anerkennen lassen. Durch dieses Verfahren kann ein eidgenössisches Berufsattest EBA oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ erlangt werden, ohne dass eine berufliche Grundbildung absolviert werden muss. Das Validierungsverfahren existiert allerdings nur in einzelnen Berufen.
Es wird eine Bilanz der beruflichen Fähigkeiten erstellt, um sie anerkennen zu lassen. Personen, die ein EFZ oder EBA erlangen möchten, erstellen ein Dossier, das ihre während ihrer Berufstätigkeit erworbenen Bildungsleistungen genau auflistet. Das Dossier wird anschliessend überprüft. Je nachdem werden die erworbenen Kompetenzen daraufhin ganz oder teilweise angerechnet. Wenn noch Lücken bestehen, können diese durch Zusatzausbildungen gefüllt werden.
Gesetzliche Grundlage für die Validierung von Bildungsleistungen ist Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung über die Berufsbildung.
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