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Zulassung ausserhalb eines geregelten Bildungsganges

Zulassung ausserhalb eines geregelten Bildungsganges

Damit Kandidatinnen und Kandidaten zur Validierung als MPA EFZ zugelassen werden, müssen sie über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (aufgerechnet auf ein 100%-Pensum) verfügen. Davon müssen mindestens 3 Jahre (ebenfalls aufgerechnet auf ein 100%-Pensum) im Bereich der Medizinischen Praxisassistentin EFZ  bzw. des Medizinischen Praxisassistenten EFZ erfolgt sein. Zusätzlich müssen die Kandidatinnen und Kandidaten glaubhaft machen, den Anforderungen der Abschlussprüfung zu genügen.

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