Gemäss der Berufsbildungsverordnung (BBV) des Staatssekretariats für Bildung Forschung und Innovation (SBFI) sind Ziele und Anforderungen der beruflichen Grundbildung mindestens alle fünf Jahre auf Aktualität, Qualität und Sicherheit zu überprüfen. Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) der Medizinischen Praxisassistentin / des medizinischen Praxisassistenten EFZ übernimmt diese gesetzlich verankerte 5-Jahres-Überprüfung und stellt sicher, dass die Bildungsverordnung der MPA EFZ (BiVo) sowie die berufliche Grundbildung den aktuellen fachlichen, pädagogischen und arbeitsmarktlichen Anforderungen entsprechen.
Eine Revision der Bildungsverordnung erfolgt in einem strukturierten, mehrstufigen Prozess: von der Analysephase mit Bedarfsklärung über die inhaltliche Erarbeitung und Abstimmung mit den relevanten Anspruchsgruppen bis hin zur Konsultation und formellen Genehmigung durch das SBFI. (siehe Grafik)
Klare Meilensteine, definierte Verantwortlichkeiten und eine enge Begleitung durch die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) gewährleisten während dem Revisionsprozess Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine hohe fachliche Qualität.
Die SKBQ der MPA EFZ – bestehend aus den Trägerverbänden (Arbeitgeberverband FMH, Arbeitnehmerverbände SVA und ARAM), dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), der Schweizerischen Berufsbildungsämter Konferenz (SBBK), einer Vertretung der Schulen sowie einer Vertretung der Abteilung Strahlenschutz des Bundesamts für Gesundheit – führte von November 2023 bis Januar 2024 die gesetzlich vorgesehene 5-Jahresüberprüfung durch. Auf dieser Grundlage wurde von der SKBQ ein Bericht mit Gegenständen und Eckwerten erarbeitet, der den konkreten Aktualisierungs- und Anpassungsbedarf der Bildungsverordnung und damit der beruflichen Grundbildung definiert. Der Bericht kommt zum Schluss, dass eine Totalrevision der Bildungsverordnung angezeigt ist.
Zwischen November 2023 und Januar 2024 führte das MPA-Kompetenzzentrum der FMH eine umfassende Umfrage zur beruflichen Grundbildung der Medizinischen Praxisassistentin und des Medizinischen Praxiassistenten EFZ durch.
Insgesamt nahmen rund 1'368 Personen teil. Zu den Teilnehmenden zählten Betriebsinhaberinnen und -inhaber mit Lernenden, Medizinische Praxisassistentinnen und Praxisassistenten, Lernende MPA EFZ, Berufsbildnerinnen und -bildner in Lehrbetrieben und überbetrieblichen Kursen, Lehrpersonen an Berufsfachschulen, Chefexpertinnen und Prüfungsexpertinnen.
Die Ergebnisse der Umfrage wurden in einem Ergebnisbericht dokumentiert. Auf Grundlage der Umfrageergebnisse erarbeitete die SKBQ einen zusammenfassenden Bericht zur gesetzlich vorgesehenen 5-Jahresüberprüfung. Der Bericht analysiert die aktuelle Situation der beruflichen Grundbildung zur Medizinischen Praxisassistentin EFZ und enthält Stellungnahmen der vertretenden Interessensgruppen.
Im Rahmen von mehrerer Sitzungen der SKBQ wurde der notwendige Handlungsbedarf diskutiert, formuliert, konsolidiert und verabschiedet.
Auf Grundlage der im 5-Jahresüberprüfungsberichts definierten Eckwerte und Gegenstände wurde mit Unterstützung des Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) und zusammen mit Praxisfachpersonen in verschiedenen Workshops ein Qualifikationsprofil (Q-Profil) für den Beruf erarbeitet.
Zu den mitwirkenden Praxisfachpersonen gehören Vertreterinnen und Vertreter aus der gesamten Schweiz – aus verschiedenen Sprachregionen und unterschiedlichen Praxissettings wie Arztpraxen und ambulanten Institutionen. Die Gruppe zeichnete sich durch eine grosse berufliche Vielfalt aus und setzte sich aus Medizinischen Praxisassistentinnen (MPA), Medizinischen Praxiskoordinatorinnen (MPK), Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern aus Lehrbetrieben sowie Ärztinnen und Ärzten zusammen.
Fachpersonen aus der gesamten Schweiz werden aktuell eingeladen, das definierte Berufsbild und die Handlungskompetenzen zu beurteilen, damit sichergestellt ist, dass das Qualifikationsprofil den realen Anforderungen des Berufsalltags entspricht und eine breite Unterstützung erfährt.
Mit der Finalisierung des Q-Profil wird eine zentrale Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Bildungsverordnung geschaffen. Das Q-Profil definiert das Berufsbild, die zukünftigen beruflichen Handlungskompetenzbereiche und Handlungskompetenzen sowie transversale Kompetenzen und bildet damit den inhaltlichen Referenzrahmen für sämtliche weiteren Arbeiten. Im nächsten Schritt werden darauf basierend die Bildungsinhalte, der Bildungsplan und die Leistungsziele sowie die weiteren Umsetzungsinstrumente konkretisiert und ausgearbeitet.
3. Schritt: Bildungserlasse inklusive brancheninterne Anhörung zu den Bildungserlassen
Im August 2026 startet die inhaltliche Bearbeitung des Bildungsplans sowie der Leistungsziele. m Zentrum stehen dabei die Aktualisierung der beruflichen Handlungskompetenzen und die Ausrichtung der Ausbildung auf die zukünftigen Anforderungen in Arztpraxen und ambulanten Institutionen.
Im Herbst 2026 wird zudem die Integration der nachhaltigen Entwicklung in die Bildungsgrundlagen vertieft behandelt. In diesem Zusammenhang gewinnt das Thema Nachhaltigkeit in der Berufsbildung zunehmend an Bedeutung. Die Arbeitswelt verändert sich laufend und verlangt von zukünftigen Fachpersonen Kompetenzen, die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Aspekte miteinander verbinden. Entsprechend sollen im Rahmen der MPA-Revision Fragestellungen der nachhaltigen Entwicklung in den drei Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt berücksichtigt werden. Damit die Ausbildung auch künftig den Anforderungen der Berufspraxis sowie den Erwartungen der Gesellschaft gerecht wird, sollen diese Themen gezielt in den Bildungsplan und die Leistungsziele integriert werden.
3.1 Brancheninterne Anhörung der Bildungserlasse (Umfrageaufruf: «Sie sind gefragt!»)
Die brancheninterne Anhörung der Bildungserlasse ist für das 4. Quartal 2027 vorgesehen. Im Rahmen einer breit angelegten Umfrage unter den relevanten Anspruchsgruppen («Sie sind gefragt!») sollen die Entwürfe des Bildungsplans, der Leistungsziele sowie der weiteren Bildungserlasse auf ihre Praxistauglichkeit, Verständlichkeit und Zukunftsfähigkeit überprüft werden. Die Rückmeldungen aus der Branche bilden eine wichtige Grundlage für die weitere Überarbeitung und Finalisierung der Dokumente, bevor diese in die anschliessenden Genehmigungsprozesse überführt werden.
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