MPA/MPK

Lohnempfehlungen

Als ausgebildete medizinische Praxisassistentin oder Praxisassistent stellt sich häufig die Frage nach dem angemessenen Lohn. Hier finden Sie die Lohnempfehlungen der jeweiligen Kantone.

Nicht alle Lohnempfehlungen sind gleich detailliert: sollten Sie Fragen haben wenden Sie sich bitte an die kantonale Ärztegesellschaft.

Gleichwertigkeitszeugnis Diplom Arztgehilfin - EFZ

Bis 1996 erhielten die Arztgehilfinnen nach Abschluss der Ausbildung ein Diplom der Verbindung der Schweizer Ärzte (DVSA). Heute erhält man bei Abschluss der Ausbildung ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). Gerne stellen wir Ihnen ein Gleichwertigkeitszeugnis aus. Dies besagt gemäss Art. 26 der Verordnung des SBFI, dass Ausweise DVSA für Arztgehilfinnen mit Röntgenberechtigung, die ihre Ausbildung bis am 31. Dezember 1998 abgeschlossen haben, dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ gemäss Reglement vom 12. September 1994 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der MPA gleichgestellt bleiben.

Diplombestätigung DVSA

Bei Verlust des Diploms DVSA stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr eine Diplombestätigung aus.

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