Eine berufliche Grundbildung kann antreten, wer das 15. Altersjahr vollendet hat und aus der obligatorischen Schulzeit entlassen ist.
Den Lernenden kommen dieselben Rechte und Pflichten zu wie den übrigen Arbeitnehmenden. Speziell vorgesehene Abweichungen und Ausnahmen ergeben sich aus dem besonderen Charakter des Lehrverhältnisses. Von den wichtigsten speziell dem Lernenden auferlegten Pflichten sind zu erwähnen:
Die Lernenden haben alles zu tun, um das Lernziel zu erreichen. Sie haben die Anordnungen der Berufsbildnerin oder des Berufsbildners zu befolgen, die Arbeiten gewissenhaft auszuführen und das Geschäftsgeheimnis zu wahren. Die Lernenden sind zum Besuch des beruflichen Pflichtunterrichts gemäss Bildungsplan des Berufes sowie der obligatorisch überbetrieblichen Kurse verpflichtet. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist obligatorisch.
Zu den wichtigsten Rechten der Lernenden gehören:
Die Wegleitung zum Qualifikationsverfahren MPA in den Berufskenntnissen dient den EFZ-Kandidatinnen und EFZ-Kandidaten als umfassende und transparenter Leitfaden für die Prüfungen in schriftlicher und digitaler Form.
Sie beinhaltet das Folgende:
FMH
MPA Kompetenzzentrum
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Tel. 031 359 11 11
mpa