Berufsbild
Grundbildung MPA

Grundbildung MPA

Die Ausbildung als MPA steht unter der Aufsicht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI sowie der kantonalen Berufsbildungsämter.

Seit dem Herbst 1996 werden Medizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten gemäss dem Berufsbildungsgesetz in einer dreijährigen Lehre ausgebildet.

Seit dem 1. Januar 2010 sind die Bildungsverordnung und der Bildungsplan in Kraft. Die Bildungsverordnung (BiVo) bildet das Grundgerüst der Ausbildung und der Bildungsplan definiert die Handlungskompetenzen, die Lektionentafel der Berufsfachschulen, sowie die Organisation, die Aufteilung und Dauer der Überbetrieblichen Kurse (ÜK).

Die Bildungsverordnung wurde zuletzt 2019 revidiert.

Die dreijährige Lehre wird auf dem dualen Weg absolviert. Das heisst, dass die Lernenden einen Teil ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb absolvieren und den anderen Teil in der Berufsfachschule. Nach erfolgreichem Abschluss der Lehre ist man ausgebildete Medizinische Praxisassistentin bzw. ausgebildeter Medizinischer Praxisassistent mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ).

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